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Tierärztliche Apotheke

Im Unterschied zu Humanmedizinern haben Tiermediziner das sogenannte Dispensierrecht, dürfen also eine tierärztliche Hausapotheke führen und Medikamente direkt an die Besitzer*innen ihrer tierischen Patienten abgeben. Unsere Apotheke steht Ihnen für den Erwerb von Medikamenten und medizinischen Futtermitteln zur Verfügung.

Dabei gibt es einige wichtige gesetzliche Vorgaben und Regelungen zu beachten:

  • gemäß dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) ist die Abgabe von Medikamenten ausschließlich an Tierbesitzer der von uns in der Tierklinik Hofheim untersuchten und behandelten Tiere zulässig
  • ein Erwerb auch nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente ist nur nach Vorstellung, Untersuchung und Diagnosestellung des Patienten in unserem Haus erlaubt
  • eine Medikamentenabgabe für Patienten anderer Tierärzte ist nicht zulässig, auch nicht auf Vorlage eines Rezeptes dieser Tierärzte
  • Patienten unserer Tierklinik, die eine Dauermedikation benötigen, müssen in regelmäßigen Abständen zur Untersuchung wiedervorgestellt werden. Nur dann dürfen wir Medikamente über einen längeren Zeitraum hinweg ausgeben
  • bitte informieren Sie uns bei einer reinen Medikamentenabholung im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail an info@tierklinik-hofheim.de, damit wir die benötigten Medikamente bereitlegen können
  • eine Rücknahme, ein Umtausch oder ein Versand von Medikamenten ist nicht zulässig

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