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Der korrekte Umgang mit kranken oder verletzten Wildtieren

Vor allem in den Frühjahrs- und Sommermonaten werden sehr häufig Wildtiere bei uns vorgestellt, die in der Natur verletzt oder krank aufgefunden wurden. Viele Finder:innen sind in dem Glauben, dass diese Tiere bei uns einfach abgegeben werden können, damit wir die Behandlung und Weiterversorgung übernehmen. Aber: dem ist leider nicht so! Denn: Als Finder:in hat man, in dem Moment als man das Tier mitnahm, die volle Verantwortung für seinen Schützling übernommen - für seine Pflege und auch für alle anfallenden Kosten!

Gesetzliche Lage:
Zunächst sollte man wissen, dass es zwar gesetzlich erlaubt ist, Wildtiere in Not, die nicht unter das Jagdrecht fallen, mitzunehmen und zu versorgen, man diese aber wieder in die Natur zurücksetzen muss, sobald dies möglich ist.
Tiere, die unter das Jagdrecht fallen, wie beispielsweise Rehe, Füchse, Feldhasen, Waschbären, Wildenten und Greifvögel, dürfen, auch in Notsituationen, nicht einfach mitgenommen werden. Hier ist umgehend beim:bei der zuständigen Jäger:in oder der Polizei bzw. dem Ordnungsamt Anzeige zu erstatten - sonst macht man sich der Wilderei schuldig. Diese Meldung muss durch den:die FINDER:in des Tieres erfolgen, NICHT durch die Tierklinik oder eine Wildtier-Auffangstation.

Was machen wir als Tierklinik:
Als Tierklinik Hofheim übernehmen wir, wo nötig und möglich, selbstverständlich gerne die medizinische Versorgung dieser Patienten, können aber die Pflege, das Aufpäppeln oder gar Wiederauswildern der Tiere nicht übernehmen. Wie schon oben geschrieben: Hier ist der:die Finder:in gefragt, der:die in dem Moment, als er:sie das Tier mitnahm, die volle Verantwortung für seinen:ihren Schützling übernommen hat. Dazu gehört auch, dass alle anfallenden Kosten - im Zweifel auch für den Tierarzt - zu übernehmen sind.

Nähere Informationen und Anmerkungen zum Umgang mit verschiedenen Tierarten in (vermeintlicher) Not finden sich in einem neuen Flyer des Main-Taunus-Kreises "Wildtier gefunden... was tun? Wissenswertes zum Tier- und Artenschutz sowie zum Jagdrecht".

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