Für TFA
Information für Tiermedizinische Fachangestellte
Tierärztliche Apotheke
Im Unterschied zu Humanmedizinern haben Tiermediziner das sogenannte Dispensierrecht, dürfen also eine tierärztliche Hausapotheke führen und Medikamente direkt an die Besitzer*innen ihrer tierischen Patienten abgeben. Unsere Apotheke steht Ihnen für den Erwerb von Medikamenten und medizinischen Futtermitteln zur Verfügung.
Dabei gibt es einige wichtige gesetzliche Vorgaben und Regelungen zu beachten:
- gemäß dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) ist die Abgabe von Medikamenten ausschließlich an Tierbesitzer der von uns in der Tierklinik Hofheim untersuchten und behandelten Tiere zulässig
- ein Erwerb auch nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente ist nur nach Vorstellung, Untersuchung und Diagnosestellung des Patienten in unserem Haus erlaubt
- eine Medikamentenabgabe für Patienten anderer Tierärzte ist nicht zulässig, auch nicht auf Vorlage eines Rezeptes dieser Tierärzte
- Patienten unserer Tierklinik, die eine Dauermedikation benötigen, müssen in regelmäßigen Abständen zur Untersuchung wiedervorgestellt werden. Nur dann dürfen wir Medikamente über einen längeren Zeitraum hinweg ausgeben
- bitte informieren Sie uns bei einer reinen Medikamentenabholung im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail an info@tierklinik-hofheim.de, damit wir die benötigten Medikamente bereitlegen können
- eine Rücknahme, ein Umtausch oder ein Versand von Medikamenten ist nicht zulässig